Seite angelegt am: 27.03.2020
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Gemeinsame Obsorge als Regelfall
Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 soll nunmehr die Obsorge beider Elternteile die Regel sein. bzw. eher der Regelfall sein.
Grundsätzlich soll zwar im Gegensatz zur Rechtslage vor dem KindNamRÄG 2013 nunmehr die Obsorge beider Elternteile (eher) die Regel sein. Besteht also eine „normale“ familiäre Situation zwischen den Eltern und auch zwischen den Eltern und dem Kind, so gelangt dieser Grundsatz zur Anwendung. Nach ständiger Judikatur setzt aber die sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Eltern ein gewisses Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider voraus.