Seite angelegt am: 03.08.2007
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Vorrang der leiblichen Eltern vor den Großeltern
Grundsätzlich ist der Obsorge durch die leiblichen Eltern der Vorrang vor Obsorge durch die Großeltern zu geben. solange beim leiblichen Elternteil keine Gefährdung des Kindes zu befürchten ist.