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Seite angelegt am: 03.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Vorrang der leiblichen Eltern vor den Großeltern

Grundsätzlich ist der Obsorge durch die leiblichen Eltern der Vorrang vor Obsorge durch die Großeltern zu geben. solange beim leiblichen Elternteil  keine Gefährdung des Kindes zu befürchten ist.