Seite angelegt am: 02.01.2007
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Keine Gerichtsgebühren für Obsorgeverfahren
Für das Obsorgeverfahren sind keine Gerichtsgebühren zu entrichten. Allerdings können natürlich Sachverständigen-, Zeugengebühren, Gebühren für einen Kinderbeistand etc anfallen.