Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 02.01.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Keine Gerichtsgebühren für Obsorgeverfahren

Für das Obsorgeverfahren sind keine Gerichtsgebühren zu entrichten. Allerdings können natürlich Sachverständigen-, Zeugengebühren, Gebühren für einen Kinderbeistand etc anfallen.