Gewalt - Miterleben von durch das Kind
Auch das Miterleben von Gewaltausübung an wichtigen Bezugspersonen kann eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen. Ausreichernd ist bereits eine gravierende Bedrohung der Mutter im Beisein der Kinder. Die Straftaten, deretwegen der Vater veruteilt wurde, trugen sich überwiegend in einem Zeitraum zu, in dem die Minderjährigen bereits auf der Welt war. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Minderjährige vor jedem Vorfall etwa aus dem Zimmer getragen wurde oder sich nicht in der Wohnung befand, weil typischerweise solche Eskalationsgeschehen plötzlich passieren. Selbst wenn sie als Zweijährige noch nicht sämtliche Geschehen genauestens erfassen und einordnen kann, ist auch für ein Kleinkind spürbar, wenn einer Bezugsperson Gewalt angetan wird, was eine Form der psychischen gewalt darstellt.