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Seite angelegt am: 03.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Rang zwischen unehelichem Vater und Großeltern (Kopie 1)

Stirbt die uneheliche Mutter, dann kommt bei der Entscheidung über die Obsorge dem unehelichen Vater kein Vorrecht vor den Großeltern zu. Entscheidend ist allein das Wohl des Kindes.

Anmerkung: Solche Leitsätze sind in der Verkürzung eher irreführend. Es kommt auf viele Kriterien an, zB wie war bisher der Kontakt Vater Kind; hat der Vater mit dem Kind (allenfalls früher) zusammengelebt; sind die Großeltern primäre Bezugspersonen für das Kind uvm.