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Lebensgemeinschaft - Ausschluss der Umstandsklausel zulässig

Der allgemeine Ausschluß der Umstandsklausel umfaßt jede Änderung der Sachlage somit bei einem im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen Unterhaltsvergleich auch den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft durch die Unterhaltsberechtigte. Die vertragliche Zusicherung von Unterhalt auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist nicht sittenwidrig.

Dies gilt auch für den Fall der homosexuellen / lesbischen Lebensgemeinschaft.