Seite angelegt am: 03.07.2021
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Letze Bearbeitung:
03.07.2021
Lebensverhältnisse
Für die Ausmessung des Ehegattenunterhalts sind die bisherigen Lebensverhältnisse, der sogenannte Lebenszuschnitt (Lebensstandard) sowie der Stil der Lebensführung bestimmend.