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Seite angelegt am: 03.07.2021 ; Letzte Bearbeitung: 03.07.2021

Lebensverhältnisse

Für die Ausmessung des Ehegattenunterhalts sind die bisherigen Lebensverhältnisse, der sogenannte Lebenszuschnitt (Lebensstandard) sowie der Stil der Lebensführung bestimmend.