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Seite angelegt am: 19.04.2007 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Keine Luxusgrenze beim Unterhalt für (Ex-) Ehegatten

Die im Kindesunterhaltsrecht entwicklete und judizierte Luxusgrenze ist im Ehegattenunterhaltsrecht in keiner Weise anwendbar.