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Seite angelegt am: 09.08.2016 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Lebensgemeinschaft, Einzelfallbeurteilung

Die Beurteilung, ob das Bestehen einer Lebensgemeinschaft zu bejahen ist und wie maßgebliche Kriterien im konkreten Fall zu gewichten sind, ist eine Frage der Einzelfallbeurteilung.