Seite angelegt am: 02.11.2008
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Letze Bearbeitung:
02.11.2008
Leistungsbefehl im Urteil und einstweiliger Unterhalt
Eine Einschränkung des Leistungsbefehles im Urteil um die Höhe der geleisteten Beträge an Provisorialunterhalt ist nicht gerechtfertigt.
Da die Gewährung von Provisorialunterhalt nur einen Vorschuß bildet, ist eine Einschränkung des Leistungsbefehls im Urteil um die Höhe der geleisteten Beträge an Provisorialunterhalt nicht erforderlich.