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Leistungsbefehl im Urteil und einstweiliger Unterhalt

Eine Einschränkung des Leistungsbefehles im Urteil um die Höhe der geleisteten Beträge an Provisorialunterhalt ist nicht gerechtfertigt.

Da die Gewährung von Provisorialunterhalt nur einen Vorschuß bildet, ist eine Einschränkung des Leistungsbefehls im Urteil um die Höhe der geleisteten Beträge an Provisorialunterhalt nicht erforderlich.