Seite angelegt am: 20.05.2007
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Letze Bearbeitung:
29.07.2020
Fort- und Weiterbildungen
Kosten für existenznotwendige Fort- und Weiterbildungen sind von der UBGR abzuziehen.
Anmerkung: Ich halte die Beschränkung auf existenznotwendig für völlig überzogen und realitätsfremd.