Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer
Seite angelegt am: 20.05.2007 ; Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Fort- und Weiterbildungen

Kosten für existenznotwendige Fort- und Weiterbildungen sind von der UBGR abzuziehen.

Anmerkung: Ich halte die Beschränkung auf existenznotwendig für völlig überzogen und realitätsfremd.