Seite angelegt am: 18.07.2007
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Umstandsklausel und Wertsicherung
Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel schließt die Anwendung der Umstandsklausel nicht aus. Die Wertsicherungklausel gilt aber mangels ausdrücklicher neuerlicher Verpflichtung nicht auch für den auf Grund der clausula rebus sic stantibus vom Gericht neu festgesetzten Unterhaltsbetrag.