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Seite angelegt am: 04.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Schattenwert einer Mietwohnung

Es handelt sich somit um eine - offenbar überwiegend auf Wiener Verhältnisse (Gemeindewohnungen, Mietwohnungen mit geringem Mietzins) abstellende - Berechnungsmethode. In der Entscheidung wurde als Wertmaßstab für den einen Eheteil treffenden Verlust der Ehewohnung deren Ertragswert, nämlich der Mietwert einer gleichartigen Wohnung bezogen auf die konkret mögliche Nutzungsdauer, herangezogen.

Der OGH hat er den Schattenwert nicht mehr herangezogen, wenn der Ehepartner schon längst ausgezogen ist, eine neue Wohnung gefunden hat und eine Ausgleichszahlung zur Anschaffung einer neuen Wohnung nicht benötigt .

Im übrigen liegen keine veröffentlichten verwendbaren Entscheidungen des OGH zum Schattenwert im Aufteilungsverfahren vor.

Gesichert ist, dass bei Überlassung der Ehewohnung an einem Ehegatten es dem Gebot der Billigkeit entspricht, dass der Ehegatte, der die Wohnung erhält, durch eine Geldzahlung des anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt wird. Dabei wird der Vorteil berücksichtigt, der darin liegt, dass das für die Wohnung geleistete Entgelt unter jenem liegt, das für gleichartige Wohnungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Höchstmietzinse auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt üblicherweise bezahlt wird.