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Seite angelegt am: 19.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Zuweisung der Schulden

Die Zahlungslast von Schulden ist in aller Regel dem Ehegatten (allein) aufzuerlegen, der die Vermögenswerte erhält, die mit den Schulden in Zusammenhang stehen.