Seite angelegt am: 19.06.2007
;
Letzte Bearbeitung:
04.08.2020
Zuweisung der Schulden
Die Zahlungslast von Schulden ist in aller Regel dem Ehegatten (allein) aufzuerlegen, der die Vermögenswerte erhält, die mit den Schulden in Zusammenhang stehen.