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Seite angelegt am: 01.11.2007 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Schmuck

Schmuck, der zwar während der Ehe angeschafft wurde, aber dem persönlichen Gebrauch der Frau alleine diente und nur zum Tragen aber nicht zu einer späteren Verwertung bestimmt war unterliegt nicht der Aufteilung.