Seite angelegt am: 16.12.2021
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Letzte Bearbeitung:
16.12.2021
Schenkungsabsicht; Vererbungsabsicht
Für die Beurteilung der Aufteilungsmasse kommt es nicht auf die ursprüngliche - zu verschiedensten Zwecken mögliche - Widmung während der Ehe an, sondern ist ein ojektiver Maßstab heranzuziehen. Auch die Absicht Vermögenswerte zu vererben oder später gemeinsamen Kindern zukommen zu lassen, verhindert die Zurechnung zu den ehelichen Ersparnissen nicht.