Seite angelegt am: 07.09.2020
;
Letzte Bearbeitung:
07.09.2020
Aufschiebungsantrag
In Außerstreitsachen geht ein Aufschiebungsantrag ins Leere, weil Rechtsmittel die Entscheidungswirkungen schon grundsätzlich aufschieben, die Wirkungen eines Beschlusses also ohnehin erst mit dessen formeller Rechtskraft eintreten.