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Seite angelegt am: 07.09.2020 ; Letze Bearbeitung: 07.09.2020

Aufschiebungsantrag

In Außerstreitsachen geht ein Aufschiebungsantrag ins Leere, weil Rechtsmittel die Entscheidungswirkungen schon grundsätzlich aufschieben, die Wirkungen eines Beschlusses also ohnehin erst mit dessen formeller Rechtskraft eintreten.