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Seite angelegt am: 24.10.2020 ; Letze Bearbeitung: 24.10.2020

Verweisung ins Außerstreitverfahren durch Berufungsgericht uneingeschränkt anfechtbar

Beschlüsse des Berufungsgerichtes, womit das Urteil als nichtig aufgehoben und die Rechtssache zur Entscheidung ins außerstreitige Verfahren überwiesen wird, sind auch ohne Ausspruch des Berufungsgerichtes, dass der Rekurs an den OGH zulässig sei, anfechtbar.