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Seite angelegt am: 03.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Mitarbeit, Bewertung nach Wertschöpfung, nicht nach Stundensatz (Kopie 1)

Die Mitarbeit der Ehegatten an einer Bautätigkeit ist nach den eingesetzten Kräften und dem Ausmaß wertschöpfender Leistungen, nicht aber nach Facharbeiterstundenlöhnen oder Hilfsarbeiterstundenlöhnen zu berücksichtigen. Die Auffassung, daß dabei gleichsam ein Zeitlohn für erbrachte Arbeitsstunden mit einem auffallend unterschiedlichen Stundensatz gebühre, ist abzulehnen.