Seite angelegt am: 03.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Bereits abgegoltene Mitwirkung im Erwerb
Wurde die Beitragsleistung durch Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten anders abgegolten, so hat insoweit die von einem Ehegatten neben der Haushaltsführung und Kinderbetreuung erbrachte Beitragsleistung bei der Bemessung des Aufteilungsanspruchs außer Betracht zu bleiben.