Seite angelegt am: 03.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Miteigentumsanteil
Wird einem Ehegatten die bisher im beiderseitigen Miteigentum stehende Liegenschaft zur Gänze übertragen, so ist für die Ausgleichszahlung im allgemeinen der Verkehrswert maßgebend, wobei bei der Wertermittlung kein Abschlag wegen des Miteigentums vorzunehmen ist.