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Seite angelegt am: 05.01.2008 ; Letzte Bearbeitung: 03.08.2020

Verjährte Abgeltungsansprüche für Mitwirkung im Erwerb

Auch verjährte Abgeltungsansprüche für die Mitwirkung im  Erwerb des Ehegatten sind bei der Aufteilung zu berücksichtigen.

Die quantitative Mehrleistung des einen Ehegatten kann durch höhrere Qualität des anderen aufgewogen werden.