Seite angelegt am: 05.01.2008
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Verjährte Abgeltungsansprüche für Mitwirkung im Erwerb
Auch verjährte Abgeltungsansprüche für die Mitwirkung im Erwerb des Ehegatten sind bei der Aufteilung zu berücksichtigen.
Die quantitative Mehrleistung des einen Ehegatten kann durch höhrere Qualität des anderen aufgewogen werden.