Seite angelegt am: 27.10.2007
;
Letze Bearbeitung:
27.10.2007
Maturaschule und Nebenbeschäftigung
Neben einer Maturaschule mit 20 Wochenstunden ist eine Nebenbeschäftigung dem Unterhaltsberechtigten nicht zumutbar.
Neben einer Maturaschule mit 20 Wochenstunden ist eine Nebenbeschäftigung dem Unterhaltsberechtigten nicht zumutbar.