Mindestunterhalt - kein Anspruch auf
entgegen häufigen Gerüchten gibt es in Österreich keinen Anspruch auf einen Mindestunterhalt des Kindes gegen den geldunterhaltspflichtigen Elternteil.
Der Regelbedarf (Durchschnittsbedarf) ist nur eine Richtgröße, welcher Geldbetrag durchschnittlich in Österreich für Kinder dieser Altersgruppe zur Deckung der Bedürfnisse notwendig ist.
Wenn aber der Vater nicht leistungsfähig ist zB Krankheit, unverschuldete Einkommenslosigkeit bzw. sehr geringes Einkommen, hat das Kind dementsprechend wenig oder gar keinen Unterhaltsanspruch. Allenfalls kann dann die Unterhaltspflicht von Großeltern zum Tragen kommen.
Bedauerlich ist, dass in diesen Fällen dann für die Kinder auch kein Unterhaltsvorschuss geleistet wird (außer im Fall der Haft des Vaters). Nur wenn die Mutter auch sehr wenig Einkommen hat, können die Kinder Anspruch auf Sozialhilfe haben.