Seite angelegt am: 09.12.2007
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Letze Bearbeitung:
14.03.2020
Mehraufwandsentschädigung
Mehraufwandsentschädigungen sind zur Gänze in die UBGR einzubeziehen.
Zuletzt bearbeitet am 14.03.2020
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Zuletzt bearbeitet am 14.03.2020