Wohnungsbeihilfe, Mietzuschuss
Wohnungsbeihilfen und Mietzuschüsse sind in die UBGR einzubeziehen.
- Mahlzeiten verbilligte, unentgeltliche
- Mahlzeitenzulage
- Mahnung und Unterhaltsanspruch
- Maklergebühren
- Mangelfall - Kürzung der Unterhaltsansprüche
- Mangelhaftigkeit / Nichtigkeit durch Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Mankogelder
- Masterstudium
- Materialzuschläge eines Hausbesorgers
- Mathematische Herleitung der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht unbedingt notwendig
- Matura grundsätzlich keine abgeschlossene Berufsausbildung
- Matura grundsätzlich ausreichende Qualifikation für Studium
- Maturaschule
- Medikamentenkosten
- Medikamentenkosten als Naturalunterhalt
- Mediationskosten und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Medizinstudium Aufnahmeprüfung
- medizinische Behandlungkosten
- Mehraufwandsentschädigung
- Mehraufwandszulage
- Mehrdienstleistungsvergütung
- Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe
- Mehrleistungen, freiwillige
- Mehrleistungsvergütung
- Miete, kein Abzug von der UBGR
- Mieteinnahmen
- Mietwert fiktiver und Naturalunterhalt
- Mietzinsbeihilfe
- Mietzinsreserve
- Mietzinszahlungen und Naturalunterhalt für Kinder
- Mietzuschuss
- Militärdienst - Freikaufbeträge
- Mindestbetrag für Unterhaltspflichtigen
- Mindestsicherung, bedarfsorientierte
- Mindestsicherungsgesetze
- Mindestunterhalt - kein Anspruch auf
- Mischunterhalt bei Auslandsbezug
- Mischunterhalt für mehrere Berechtigte
- Missbräuchliche Verwendung des Unterhalts, Behauptung der
- Mitarbeiterbeteiligungen, Vorteile aus
- Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigung neu
- Mitwirkungspflicht
- Möbelanschaffungskosten
- Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel
- Mönch und Unterhaltspflicht
- Montagezulage
- Motocrossmaschine kein Naturalunterhalt
- Motorrad
- Müllabfuhr
- Mündelsichere Veranlagung von Unterhaltsnachzahlungen