Seite angelegt am: 09.07.2007
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Letze Bearbeitung:
31.07.2020
Medikamentenkosten
Medikamentenkosten sind an sich von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig; allerdings unterscheiden sich solche in Höhe von € 30,00 nicht von üblicherweise von jedermann im Laufe eines Monats für die Gesundheit aufgewendeten Summen.