Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Medikamentenkosten

Medikamentenkosten sind an sich von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzugsfähig; allerdings unterscheiden sich solche in Höhe von € 30,00 nicht von üblicherweise von jedermann im Laufe eines Monats für die Gesundheit aufgewendeten Summen.