Seite angelegt am: 30.10.2014
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Letze Bearbeitung:
31.07.2020
Nachkauf Pensionsversicherungszeiten
Eine Schmälerung der UBGR durch Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten ist nur dann vorzunehmen, wenn der UhPfl auf die Frühpension angewiesen wäre, nicht aber über die für die Frühpension erforderlichen Beitragszeiten verfügt und nicht mehr am Arbeitsmarkt vermittelt werden kann. Lediglich das Zeil einen höheren Pensionsbezug zu erreichen, schmälert die UBGR nicht.