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Rückzahlungsverpflichtung von Notstamdshilfe

Eine Rückzahlungsverpflichtung von zu Unrecht bezogener Notstandshilfe kann nicht von der UBGR abgezogen werden.

Anmerkung: Es wäre aber wohl zu berücksichtigen, ob von diesem zu Unrecht bezogenen Arbeitslosengeld Unterhalt bezahlt wurde.