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Einkommen als Nebenerwerbslandwirt

Auch ein Einkommen als Nebenerwerbslandwirt ist in die UBGR einzubeziehen.

Anmerkung: Das gilt für alle Nebeneinkünfte, gleichgültig aus welchen Quellen

Es ist üblich, dass Betriebsführer kleinerer Landwirtschaften einer Nebenbeschäftigung nachgehen.