Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Notlage der Mutter

Unterhalt für Kind ist keinesfalls dazu da, allenfalls der Mutter in einer finanziellen Notlage (hier offene Darlehensraten für der Mutter gehöriges Wohnhaus) Überbrückungshilfe zu gewähren. Eine Gegenüberstellung der Einkommen von Vater und Mutter ist beim Kindesunterhalt grundsätzlich unerheblich.