Seite angelegt am: 08.11.2014
;
Letzte Bearbeitung:
08.11.2014
Darlehen und Kredite - keine gänzliche Haftungsfreistellung
Es ist aber nicht möglich durch gerichtliche Entscheidung im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens einen gänzlichen Entfall der Haftung eines solidarisch verpflichteten Ehegatten gegenüber dem Kreditgeber herbeizuführen. Auf welche Weise die Antragstellerin ihrer auferlegten Verpflichtung nachkommt, (im Innenverhältnis) dafür zu sorgen, dass der Antragsgegner vom Kreditgeber nicht in Anspruch genommen wird, ist ihre Sache und kann auch nicht näher determiniert werden.