Seite angelegt am: 08.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
02.08.2020
Darlehen und Kredite - Überprüfung von Vereinbarungen
Wird von den Ehegatteneine Vereinbarung getroffen, wer von beiden die Kreditschuld im Innenverhältnis zu tragen hat, hat das Gericht nur mehr zu überprüfen, ob die Kreditverbindlichkeit dem Grunde nach der Aufteilung unterliegt (§( 81 (1), 83 (1) EheG) und ob die Regelung nicht auf eine sittenwidrige Anordnung - etwa auf eine Verkürzung des Gläubigers - abzielt.