Seite angelegt am: 02.12.2006
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Letzte Bearbeitung:
02.03.2020
Verfahren bei Ablehnung der Zustimmung zur Übertragung durch Dritten
Auch bei Einigkeit beider Ehegatten über die Zuweisung einer nach § 88 EheG qualifizierten Ehewohnung an den betriebsfremden Eheteil (selbst bei gerichtlich protokolliertem Einvernehmen hierüber) ist über die Rechtfertigung einer ablehnenden Haltung des wohnungsvergebenden Dritten im außerstreitigen Aufteilungsverfahren zu entscheiden; beide Ehegatten sind notwendige Verfahrensbeteiligte.
Zuletzt bearbeitet am 02.03.2020