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Seite angelegt am: 02.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 02.03.2020

Verfahren bei Ablehnung der Zustimmung zur Übertragung durch Dritten

Auch bei Einigkeit beider Ehegatten über die Zuweisung einer nach § 88 EheG qualifizierten Ehewohnung an den betriebsfremden Eheteil (selbst bei gerichtlich protokolliertem Einvernehmen hierüber) ist über die Rechtfertigung einer ablehnenden Haltung des wohnungsvergebenden Dritten im außerstreitigen Aufteilungsverfahren zu entscheiden; beide Ehegatten sind notwendige Verfahrensbeteiligte.


Zuletzt bearbeitet am 02.03.2020