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Seite angelegt am: 14.05.2021 ; Letzte Bearbeitung: 14.05.2021

Kindesabnahme - rechtswidrige - Schadenersatz

Trifft der Kinder- und Jugendhilfeträger (bei Annahme von Gefahr in Verzug) Maßnahmen der Pflege und Erziehung selbst, wird er privatrechtlich (und nicht hoheitlich) tätig. Eine rechtswidrige Kindesabnahme löst Schadenersatzverpflichtungen auch des KiJuHITr aus.