Seite angelegt am: 06.01.2023
;
Letzte Bearbeitung:
04.12.2024
Kindeswohl - Kriterien
Allgemein anderkannte rechtliche Kriterien für die Beurteilung des Kindeswohls und damit auch für die Beurteilung bei der Obsorgezuteilung sind
die Kontinuität und Stabilität von Erziehungsverhältnissen
die inneren Bindungen des Kindes
die positiven Beziehungen zu beiden Eltern
die Haltung der Eltern und des Kindeszur Gestaltung ihrer Beziehungen nach der Trennung
der entwicklungsabhängige Kindedswille als Ausdruck der Selbstbestimmung
der Verbundenheit und des persönlichen emotionalen Wohlbefindens.
Hiezu tritt die Möglichkeiten des Kindes zur Selbstentfaltung einerseits sowie die Befridigung des Bedrüfnisses nach Schutz, Versorgung, Förderung und Wert, sowie der notmorientierung andererseits.