Seite angelegt am: 08.08.2007
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Letzte Bearbeitung:
10.08.2020
Kindeswohl als überragendes Kriterium für Obsorgeentscheidungen
Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind.