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Seite angelegt am: 08.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Kindeswohl als überragendes Kriterium für Obsorgeentscheidungen

Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind.