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Seite angelegt am: 19.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 22.11.2020

Kommunikationsprobleme

Bloße Kommunikationsprobleme bilden per se aber noch keinen Grund für den Ausschluss der gemeinsamen Obsorge, sofern diese grundsätzlich im Wohl des Kindes liegt (nach sind gewisse Schwierigkeiten im gegenseitigen Umgang und Probleme in der Kommunikation für einen Obsorgestreit mehr oder weniger typisch).