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Seite angelegt am: 08.02.2021 ; Letzte Bearbeitung: 08.02.2021

Fehlende Kooperationsbereitschaft

Bei einer fehlenden Gesprächsbasis und Kooperationsbereitschaft sowie einer nicht existenten Wertschätzung gegenüber dem anderer Elternteil entspricht trotz der guten Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern eine gemeinsame Obsorge nicht dem Kindeswohl, wenn die Konfliktsituation zwischen den Eltern dadurch noch verschärft und die Kinder noch weiter belastet würden.