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Seite angelegt am: 23.01.2021 ; Letzte Bearbeitung: 23.01.2021

Kinderbeistand - Anfechtbarkeit der Bestellung

Da die Entscheidung, ob der Kinderbeistand zu Recht abgelehnt wird oder nicht , nicht bloß verfahrensleitender Natur ist, und sohin nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 45 Satz 2 AußStrG unterliegt, ist der Rekurs zulässig.

Der Rekurs richtet sich gegen die Person der Kinderbeiständin. In einem Rekurs können die Eltern aber nur die Gesetzmäßigkeit eines Kinderbeistands anfechten, weil die Auswahl seiner Person ihre Rechtssphäre nicht unmittelbar berührt.