Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 26.12.2022 ; Letzte Bearbeitung: 26.12.2022

Kinderbeistand kein Beweismittel

Der Kinderbeistand ist KEIN Beweismittel, sodass in dessen unterbliebener Einvernahme auch kein Verfahrensmangel vorliegen kann.