Seite angelegt am: 23.05.2021
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Letzte Bearbeitung:
23.05.2021
Kinderbeistand - Ablehnung
Eine Verfahrenspartei kann die Person eines Kinderbeistands ablehnen, wenn diese in konkretem Naheverhältnis zu einer Partei steht oder wenn begründete Zweifel an der Unbefangenheit des Kinderbeistands bestehen, weil für die Ablehnung des Kinderbeistands die Regelungen über die Ablehnung eines Sachverständigen sionngemäß gelten.