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Seite angelegt am: 06.06.2013 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Keine Beschränkung des Kontaktrechts auf warme Jahreszeit

Das Besuchsrecht auf eine bestimmte Jahreszeit - nämlich eine warme - zu beschränken, wenn nicht gravierende Gründe wie etwa die Gesundheit des Kindes dafür sprechen, widerspräche dem Kindeswohl. Derartige konkrete Umstände, nämlich dass durch das Verlassen der Wohnung im Winter gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes zu erwarten wären, hat die Mutter nicht dargetan.