Seite angelegt am: 24.11.2020
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Letzte Bearbeitung:
24.11.2020
Kindeswohlgefährdung - Einschreiten von Amts wegen
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Gericht auch von Amts wegen einzuschreiten.
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Gericht auch von Amts wegen einzuschreiten.