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Seite angelegt am: 22.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 22.11.2020

Reisedokumente - Ausfolgung an kontaktberechtigtem Elternteil

Sollte im Rahmen eines Ferienkontaktrechts die Absicht des kontaktberechtigten Elternteils bestehen, einen Urlaub mit dem Kind im Ausland zu verbringen, hat der allein obsorgeberechtigte Elternteil das Recht den Aufenthaltsort des Kindes zu kennen. In einem solchen Fall kann dem Obsorgeberechtigten die Herausgabe eines Reisedokuments an den kontaktberechtigten Elternteil dann gerichtlich aufgetragen werden, wenn die geplante Reise dem Wohl ders Kindes entspricht, der Obsorgeberechtigte aber dennoch die Hausgabe der Dokumente verweigert. Eine Verpflichtung zur Überlassung der Reisedokumente bei jedem Besuch besteht dagegen nicht.