Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 04.07.2021 ; Letzte Bearbeitung: 04.07.2021

Rückführung

Eine Anordnung nach dieser Gesetzesstelle kann nur aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weggefallen sind. Unerheblich wäre, dass die Erziehung bei dritten Personen dem Wohl des Kindes besser diente, als die ordnungsgemäße Erziehung bei den Eltern.