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Seite angelegt am: 28.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 10.08.2020

Zuteilung der alleinige Obsorge erst nach Versuch einer gütlichen Einigung

Eine alleinige Betrauung eines Elternteils mit der Obsorge darf erst nach einem gescheiterten Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Eltern erfolgen.