Seite angelegt am: 08.09.2021
;
Letzte Bearbeitung:
08.09.2021
Obsorgeübertragung - Einzelfallentscheidung
Die Entscheidung, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, ist dann eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG zukommt, wenn dabei auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde.