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Seite angelegt am: 15.06.2025 ; Letzte Bearbeitung: 15.06.2025

Obsorge beider Eltern - kein Antrag erforderlich

Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge, aber auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung kann auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Ein darauf zielender Antrag ist somit nicht erfroderlich.