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Seite angelegt am: 13.02.2022 ; Letzte Bearbeitung: 13.02.2022

Obsorge beider Eltern gegen den Willen der Eltern

Die Betrauung beider Elternteile mit der Obsorge (oder auch die Belassung einer solchen Obsorgeregelung) kann in allen Fällen des § 180 Abs 1 (und Abs 3) ABGB idF KindNamRÄG 2013 auch gegen den Willen beider oder gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.